Berufliche Schulen; Beantragung einer Fremdsprachensonderregelung bzw. einer Ersatzfremdsprache
Beschreibung
Zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall und entsprechend den Vorschriften für die jeweils besuchte Schulart der beruflichen Schulen kann seitens der jeweils zuständigen Stelle genehmigt werden, dass während des Schulbesuchs bzw. im Rahmen der Verleihung des mittleren Schulabschlusses Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird.
Ansprechpartner
Ministerialbeauftragter für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Südbayern (MB BOB S)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hans-Pinsel-Str. 10 b
85540 Haar
Kontakt
E-Mail: sekretariat@mb-sued.bayern
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13887975197Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 27782343-0
Internet
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 42.1 – Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen (Reg NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/407970544635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 42.2 – Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen (Reg NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/441526098635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Abs. 2 Satz 4 Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern (Berufsschulordnung - BSO)
- § 42 Abs. 5 Schulordnung für die Wirtschaftsschule (Wirtschaftsschulordnung - WSO)
- § 40 Abs. 4 Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen - (Fachober- und Berufsoberschulordnung - FOBOSO)
- § 9 Abs. 4 Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR)
- § 14 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Anlage 3 Nr. 5.1 Satz 6 FakO Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung - FakO)
- Art. 13 Satz 4 Halbsatz 2 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- § 35 Abs. 8 Berufsfachschulordnung (BFSO) gemäß §9 Abs. 6 BFSO in der gültigen Fassung v. 01.08.2023Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik
- § 40 Abs. 4 Schulordnung für die Berufliche Oberschule - Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung - FOBOSO)
Verfahrensablauf
Fachoberschulen und Berufsoberschulen
Mit der Anmeldung geben die Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, das ausgefüllte Antragsformular zur Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung an ihrer Schule ab.
Die Schule prüft und ergänzt den Antrag und legt ihn nach Unterrichtsbeginn im jeweiligen Schuljahr dem Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Südbayern zur Genehmigung vor.
Fachakademien
Mit der Anmeldung geben die Bewerber, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, das ausgefüllte Antragsformular zur Gewährung einer Fremdsprachensonderregelung an ihrer Schule ab.
Die Schule prüft und ergänzt den Antrag und legt ihn nach Unterrichtsbeginn im jeweiligen Schuljahr der zuständigen Regierung vor.
Berufsfachschulen für Kinderpflege, Fachakademien für Sozialpädagogik sowie Fachschulen für Grundschulkindbetreuung und andere Fachschulen
Die Bewerber/-innen erhalten das Antragsformular zur Gewährung einer Ersatzfremdsprache an der zukünftigen Schule (ab Schuljahr 2023/2024). Die Schule prüft und ergänzt das vom Bewerber bzw. der Bewerberin ausgefüllte Antragsformular und leitet dies zur Antragsentscheidung an die zuständige Bezirksregierung weiter.
Fristen
Die Termine für die Vorlage der Neuanträge werden auf der Informationsplattform der Beruflichen Oberschule in Bayern veröffentlicht (siehe "Weiterführende Links").
Den Termin für die Abgabe des Antragformulars für das Schuljahr 2023/2024 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, Fachakademien für Sozialpädagogik sowie Fachschulen für Grundschulkindbetreuung und anderen Fachschulen legt die jeweilige Schule fest.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 17.07.2024
Stichwörter
Berufsfachschulen, Berufsschulen, Fachakademien, Fachschulen, Wirtschaftsschulen