Fachschule; Beantragung der Zulassung zur Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
Durch die Ergänzungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Prüfungsteilnehmer unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Ausbildung über die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Beschreibung
Die Prüfung kann an vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bestimmten öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen, an den staatlichen Technikerschulen für Agrarwirtschaft und für Waldwirtschaft sowie an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademien abgelegt werden. Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, die schriftliche und mündliche Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife und fachgebundenen Fachhochschulreife sowie zur Prüfungsvorbereitung finden Sie im "Merkblatt über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife" (siehe "Weiterführende Links").
Ansprechpartner
Fachschulen
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7448056991116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Internet
Voraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im "Merkblatt über die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife" (siehe "Weiterführende Links").
Fristen
Der Zulassungsantrag ist bis spätestens 1. März an den Leiter bzw. die Leiterin der Schule, an der die Prüfung abgenommen werden soll, zu richten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 07.08.2024