Staatlich geprüfte/-r Kinderpfleger/Kinderpflegerin; Beantragung der Zulassung zur Einstufungsprüfung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik

    Staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger können die Zulassung zur Einstufungsprüfung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik beantragen.

    Beschreibung

    Staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, die ihre Ausbildung vor dem Schuljahr 1989/90 abgeschlossen haben und in ihrem Beruf mindestens sieben Jahre tätig waren, können auch ohne mittleren Schulabschluss in die Fachakademie für Sozialpädagogik aufgenommen oder zur Abschlussprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, wenn sie erfolgreich eine Einstufungsprüfung abgelegt haben.

    Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Politik und Gesellschaft und Geschichte (Bearbeitungszeit 90 Minuten). Die Prüfungsaufgaben stellt die vom Staatsministerium beauftragte Regierung; dabei sind die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule (Deutsch und Geschichte) und die Wirtschaftsschule (Politik und Gesellschaft) zugrunde zu legen.  Die Prüfung kann nur an den von der Schulaufsichtsbehörde bestimmten öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege abgelegt werden. Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. Oktober bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.

    Die Zulassung ist zu versagen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die erforderlichen Nachweise nicht erbringt oder sich der Einstufungsprüfung schon zweimal ohne Erfolg unterzogen hat. Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Für die Einstufungsprüfung gelten im Übrigen die für die staatliche Abschlussprüfung an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege für andere Bewerber geltenden Bestimmungen entsprechend.

    Für die Einstufungsprüfung erscheint jährlich eine Bekanntmachung. Hier finden Sie u. a. Informationen zu Anmeldeschluss und den Prüfungsterminen.

    Ansprechpartner

    Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 42.2 – Berufliche Schulen für Agrar- und Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen (Reg NB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gestütstraße 10

    84028 Landshut

    Postfachadresse

    Postfach

    84023 Landshut

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    Terminvereinbarung

    Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/441526098635Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 808-01

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 15.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English