Schulsportstätte; Schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen
Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulsportanlagen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.
Beschreibung
Mit der schulaufsichtlichen Genehmigung wird festgestellt, dass das Bauprogramm dem schulischen Bedarf entspricht und unter Berücksichtigung des Bestands den notwendigen Raumbedarf abdeckt.
Die schulaufsichtliche Genehmigung ist zu erteilen, wenn der notwendige Raumbedarf für die auf Dauer zu erwartenden Schüler- und Klassenzahlen - unter Berücksichtigung des Bestands - abgedeckt wird und die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleistet ist. Bei Um- und Erweiterungsbauten kann eine Genehmigung bereits erteilt werden, wenn mit der Verwirklichung der geplanten Baumaßnahmen mindestens eine Verbesserung unzulänglicher schulischer Verhältnisse erreicht wird.
Dem vom Aufwandsträger unter Beteiligung der Schule zu stellenden Antrag sind Unterlagen beizufügen über den tatsächlichen Einzugsbereich, soweit für die Schule nicht ein Schulsprengel rechtsverbindlich festgesetzt ist, die auf Dauer zu erwartende Schülerzahl, den Raumbedarf der Schule auf der Grundlage von §§ 3 und 4 Schulbauverordnung (SchulbauV) mit Angaben zu Funktion und Größe der vorgesehenen Räume und Flächen, den vorhandenen Bestand und seine künftige Nutzung.
Für die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung sind die Regierungen zuständig.
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Bereich 4 - Schulen (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5360424115283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation/Personal (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
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86145 Augsburg
Öffnungszeiten
Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:15 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag 07:15 Uhr - 14:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5779868540283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 12.08.2024
Stichwörter
Schulsportanlagenbau, Schulsportstättenbau