Schulsportstätte; Schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen

    Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulsportanlagen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

    Beschreibung

    Mit der schulaufsichtlichen Genehmigung wird festgestellt, dass das Bauprogramm dem schulischen Bedarf entspricht und unter Berücksichtigung des Bestands den notwendigen Raumbedarf abdeckt.

    Die schulaufsichtliche Genehmigung ist zu erteilen, wenn der notwendige Raumbedarf für die auf Dauer zu erwartenden Schüler- und Klassenzahlen - unter Berücksichtigung des Bestands - abgedeckt wird und die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleistet ist. Bei Um- und Erweiterungsbauten kann eine Genehmigung bereits erteilt werden, wenn mit der Verwirklichung der geplanten Baumaßnahmen mindestens eine Verbesserung unzulänglicher schulischer Verhältnisse erreicht wird.

    Dem vom Aufwandsträger unter Beteiligung der Schule zu stellenden Antrag sind Unterlagen beizufügen über den tatsächlichen Einzugsbereich, soweit für die Schule nicht ein Schulsprengel rechtsverbindlich festgesetzt ist, die auf Dauer zu erwartende Schülerzahl, den Raumbedarf der Schule auf der Grundlage von §§ 3 und 4 Schulbauverordnung (SchulbauV) mit Angaben zu Funktion und Größe der vorgesehenen Räume und Flächen, den vorhandenen Bestand und seine künftige Nutzung.

    Für die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung sind die Regierungen zuständig.

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 40.2 - Grund- und Mittelschulen - Organisation / Personal (Reg OFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Glasenappweg 2

    95444 Bayreuth

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    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

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    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6081294891322Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 921 604-0

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    Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation / Schulrecht (Reg OFr)

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    Ludwigstr. 20

    95444 Bayreuth

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    Postfach 110165

    95420 Bayreuth

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    E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6165183776322Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 16.06.2023

    Stichwörter

    Schulsportanlagenbau, Schulsportstättenbau

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