Grund-, Mittel- und Förderschulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Bauvorhaben

    Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Grund-, Mittel- und Förderschulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

    Beschreibung

    Mit der schulaufsichtlichen Genehmigung wird festgestellt, dass das Bauprogramm dem schulischen Bedarf entspricht und unter Berücksichtigung des Bestands den notwendigen Raumbedarf abdeckt.

    Die schulaufsichtliche Genehmigung ist zu erteilen, wenn der notwendige Raumbedarf für die auf Dauer zu erwartenden Schüler- und Klassenzahlen - unter Berücksichtigung des Bestands - abgedeckt wird und die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs gewährleistet ist. Bei Um- und Erweiterungsbauten kann eine Genehmigung bereits erteilt werden, wenn mit der Verwirklichung der geplanten Baumaßnahmen mindestens eine Verbesserung unzulänglicher schulischer Verhältnisse erreicht wird.

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 27

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/399524292674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 53-0

    Fax: +49 981 53-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen über den tatsächlichen und/oder festgelegten Einzugsbereich
    • Unterlagen über die auf Dauer zu erwartende Schülerzahl
    • Unterlagen über den Raumbedarf der Schule der Grundlage von §§ 3 und 4 Schulbauverordnung (SchulbauV) mit Angaben zu Funktion und Größe der vorgesehenen Räume und Flächen, den vorhandenen Bestand und seine künftige Nutzung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Dem vom Aufwandsträger unter Beteiligung der Schule zu stellenden Antrag sind Unterlagen beizufügen (siehe unter "Unterlagen").

    Für die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung sind die Regierungen zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English