Schulaufsicht Durchführung für Förderschulen

    Förderschule; Schulaufsicht und Beratung

    Im Gegensatz zu den Grund- und Mittelschulen werden die Förderschulen nicht über Schulämter, sondern - zugeordnet nach Förderbedarf - direkt von der zuständigen Regierung schulaufsichtlich betreut.

    Beschreibung

    Den Regierungen obliegt die unmittelbare Schulaufsicht über die Förderschulen. Anfragen allgemeiner oder rechtlicher Natur zur Förderschule können formlos an die Regierung gerichtet werden.

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 41 - Förderschulen (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 15

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/349190961674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English