Förderschulen; Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten von Fachakademien in Schulvorbereitenden Einrichtungen
Der Besuch der Fachakademie für Sozialpädagogik soll die Studierenden dazu befähigen, in verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin bzw. als Erzieher selbstständig tätig zu sein.
Beschreibung
Die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik dauert in Vollzeitform drei Jahre. Sie gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte. Zunächst findet ein überwiegend theoretischer Ausbildungsabschnitt von zwei Studienjahren an der Fachakademie statt. Daran schließt sich ein zweiter Ausbildungsabschnitt in Form eines von der Fachakademie begleiteten Berufspraktikums von zwölf Monaten an.
Das sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) ist ein beruflicher Vorbildungsweg für die Erzieherausbildung. Es soll zur pädagogischen Mitarbeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld befähigen. Das SEJ gliedert sich in einen überwiegend theoretischen Teil – Unterricht an der Fachakademie – und einen fachpraktischen Teil – Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung (sozialpädagogische Praxis).
Das Berufspraktikum im Anschluss an den bestandenen ersten Prüfungsabschnitt der Erzieherausbildung dient der fachgerechten Einarbeitung in die Berufspraxis.
Die fachpraktische Ausbildung (sozialpädagogische Praxis) im SEJ sowie das Berufspraktikum (2. Ausbildungsabschnitt in der Erzieherausbildung) können in einer Schulvorbereitenden Einrichtung abgeleistet werden.
Die fachliche Anleitung und Betreuung an der Praktikumsstelle erfolgt durch eine pädagogische Fachkraft der Schulvorbereitenden Einrichtung.
Für die fachliche Betreuung der Erzieherpraktikantinnen und -praktikanten im SEJ sowie für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten durch die Fachakademie werden Lehrkräfte als Praktikumsbetreuer eingesetzt.
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 41 – Förderschulen (Reg NB)
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Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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Gültigkeitsgebiet
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.07.2024