Daten der Handwerksregister Übermittlung als Einzelauskunft

    Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe; Beantragung einer Auskunft

    Sie können eine Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen.

    Beschreibung

    Bei der zuständigen Handwerkskammer kann auf Antrag Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gewährt werden.

    Hierzu muss hinsichtlich des Betriebs, zu dem eine Auskunft erwünscht wird, ein Antrag bei der hierfür zuständigen Handwerkskammer gestellt werden sowie ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Es muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag bei der für den Betrieb zuständigen Handwerkskammer stellen hierin Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. 

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024

    Stichwörter

    Unternehmensregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English