Tierseuchenerreger; Anzeige einer Veränderung von Tätigkeiten
Wer die Erlaubnis hat mit Tierseuchenerregern zu arbeiten, muss bestimmte Veränderungen der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Der Inhaber einer Erlaubnis hat
- jeden Wechsel der mit der Leitung der Tätigkeit beauftragten Person sowie
- jede wesentliche Änderung der Räume oder Einrichtungen und
- im Falle einer juristischen Person oder einer Handelsgesellschaft jeden Wechsel eines Vertretungsberechtigten
unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Online-Dienst
Tätigkeit mit Tierseuchenerregern - Änderungsanzeige gemäß § 5 TierSeuchErV; Ergänzung: Regierung von Unterfranken
Beschreibung
Sie können eine Änderungsanzeige gemäß § 5 TierSeuchErV online tätigen.
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, WeinprüfstelleReg UFr
Adresse
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Postanschrift
Postfach
97064 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3105528377298Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222
Voraussetzungen
Es muss bereits eine Erlaubnis zur Tätigkeit mit Krankheitserregern nach Tierseuchenerreger-Verordnung (TierSeuchErV) vorliegen, auf die sich die Änderungsanzeige bezieht.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie können die Änderungsanzeige online über das unter "Online-Verfahren" verlinkte Online-Verfahren bei der für den Betriebssitz zuständigen Regierung übermitteln.
Alternativ ist die postalische Übersendung des unter "Formulare" verlinkten, ausgefüllten PDF-Formulars möglich.
Fristen
Eine Änderung ist unverzüglich anzuzeigen.
Kosten
Unter Berücksichtigung des entstandenen sachlichen und zeitlichen Verwaltungsaufwands und der Bedeutung der Angelegenheit wird für den Antragsteller eine Verwaltungsgebühr erhoben (Kostengesetz - KG).
Dokumente
- bei baulichen Änderungen: aktualisierte Lageskizze der Räume
- Welche Unterlagen einzureichen sind, sollten ggf. vorab mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 28.04.2025
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Regierung von Unterfranken
Fachlich freigegeben durch Regierung von Unterfranken am 26.06.2025