Ehefähigkeitszeugnis AusstellungOnline erledigen

    Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.

    Beschreibung

    Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Online-Dienst

    Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    ID: L100042_140453.-129811

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland online beantragen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Postanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000

    Fax: +49 30 90269-5245

    Internet

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    Stadt Fürth - Eheschließung mit Auslandsbeteiligung

    Adresse

    Hausanschrift

    Königstraße 88

    90762 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Die Abteilung Eheschließung mit Auslandbeteiligung des Standesamtes kann während der angegebenen Öffnungszeiten nur aufgesucht werden, wenn zuvor per Mail unter ehe-auslandsbeteiligung@fuerth.de ein Termin erbeten und vereinbart wurde.

    Kontakt

    E-Mail: ehe-auslandsbeteiligung@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2214644018528Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-1590

    Fax: +49 911 974-1595

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Voraussetzungen

    Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können muss mindestens ein Verlobter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:

    • Sie müssen beide volljährig sein.
    • Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, oder Voll- bzw. Halbgeschwister.
    • Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Ehepartnerschaft waren, muss die vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.

    Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beim zuständigen Standesamt bezüglich der benötigten Unterlagen. Dieses berät Sie gerne.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    • Weitere Informationen zum Ablauf sowie wichtige Hinweise und notwendige Unterlagen zur Eheschließung im Ausland sind HIER zu finden.
       
    • Weitere Informationen zum Ablauf sowie wichtige Hinweise und notwendige Unterlagen zur Anmeldung einer Heirat in der Stadt Fürth sind HIER zu finden.
       
    • Weitere Informationen zum Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige (Eheschließung im Ausland) HIER

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kostet mindestens 55,00 €. Je nach Einzelfall können sich die Gebühren erhöhen. Ihr Standesamt berät Sie gerne.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    • Beurkundung einer Namenserklärung für Ehegatten 30 bis 60 Euro
    • Beurkundung einer Anschlusserklärung für ein gemeinsames Kind ab dem 5. Lebensjahr je 30 bis 60 Euro
    • Ausstellung einer Bescheinigung über die Namensänderung je 12 Euro

    Die Gebühren können in bar oder mit EC-Karte beglichen werden. Kreditkarten können leider nicht akzeptiert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.03.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 04.03.2024

    Stichwörter

    Ausland heiraten, certificat de capacité de mariage, certificat de capacité matrimoniale, certificate of no impediment, certificate of no impediment to marriage, Heiraten im Ausland, Marriage Certificate, marriage license

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English