Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Kontakt
E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 30 90269-5000
Fax: +49 30 90269-5245
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Lalling
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 28
94551 Lalling
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:15 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-lalling.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=98440722802Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/98440722802Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9904 8312-0
Fax: +49 9904 8312-128
Internet
Voraussetzungen
Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können muss mindestens ein Verlobter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:
- Sie müssen beide volljährig sein.
- Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, oder Voll- bzw. Halbgeschwister.
- Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Ehepartnerschaft waren, muss die vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.
Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beim zuständigen Standesamt bezüglich der benötigten Unterlagen. Dieses berät Sie gerne.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.11.2024
Stichwörter
Ausland heiraten, certificat de capacité de mariage, certificat de capacité matrimoniale, certificate of no impediment, certificate of no impediment to marriage, Heiraten im Ausland, Marriage Certificate, marriage license