Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) Ausstellung

    Handwerkskarte; Erhalt

    Die Handwerkskammer stellt bei Eintragung in die Handwerksrolle eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. 

      Beschreibung

      Über die Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen (Handwerkskarte).

      In die Handwerkskarte sind getragen:

      • der Name und die Anschrift des Inhabers/der Inhaberin eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks,
      • der Betriebssitz,
      • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk und
      • bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie
      • der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle.

      Mit der Handwerkskarte können Sie sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren.

      Online-Dienste

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      Ansprechpartner

      Handwerkskammer für München und Oberbayern

      Adresse

      Hausanschrift

      Max-Joseph-Straße 4

      80333 München

      Postfachadresse

      Postfach 340138

      80098 München

      Öffnungszeiten

      Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

      Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

      Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

      Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

      Fr 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

      Kontakt

      E-Mail: info@hwk-muenchen.de

      Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=424101959197Sicheres Kontaktformular

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/424101959197Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 89 5119-0

      Fax: +49 89 5119-295

      Internet

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Voraussetzungen

      Die Ausstellung der Handwerkskarte setzt die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Das bedeutet, dass Sie - oder eine von Ihnen beschäftigte Betriebsleiteleitung - über die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle verfügen.

      Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bei der zuständigen Handwerkskammer. Weiterführende Informationen zur Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie unter "Verwandte Themen".

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.

      Verfahrensablauf

      Sie erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung in die Handwerksrolle die Handwerkskarte. Sie müssen die Handwerkskarte nicht beantragen.

      Fristen

      keine

      Kosten

      Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English