Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung bei der Handwerkskammer
Sie müssen die Bestellung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.
Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dies der jeweils zuständigen Handwerkskammer unverzüglich mitgeteilt werden.
Online-Dienst
Betriebsleitung - Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer; Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Handwerkskammer für Unterfranken
Adresse
Hausanschrift
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
Postanschrift
Postfach 5804
97008 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@hwk-ufr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 30908-0
Fax: +49 931 30908-53
Internet
Voraussetzungen
Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fristen
Zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle muss die Betriebsleiterbestellung vorliegen. Bei Ausscheiden des Betriebsleiters kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Benennung eines neues Betriebsleiters bestimmen.
Kosten
Dokumente
- Unterlagen, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen,
z.B. Betriebsleitererklärung
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.12.2025
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Unterfranken am 07.01.2026