Anzeige der Bestellung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer Entgegennahme / Anzeige der Abberufung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer Entgegennahme

    Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer

    Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine  Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.

    Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dieses der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegenn,

      z.B. Betriebsleitererklärung

    Voraussetzungen

    Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

    Fristen

    Zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle muss die Betriebsleiterbestellung vorliegen. Bei Ausscheiden des Betriebsleiters kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Benennung eines neues Betriebsleiters bestimmen.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 22.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English