Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER Bewilligung

    Ländlicher Raum; Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER

    Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die ländlichen Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER fördert innovative Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.

    Beschreibung

    Zweck

    LEADER fördert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien.

    Gegenstand

    Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.

    Art und Höhe

    Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).

    Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.

    Ansprechpartner

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Nördlingen-Wertingen (AELF NW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Oskar-Mayer-Str. 51

    86720 Nördlingen

    Postanschrift

    Oskar-Mayer-Str. 51

    86720 Nördlingen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aelf-nw.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/97443179272Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9081 2106-0

    Fax: +49 9081 2106-1055

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständiger Förderantrag mit je nach Projekt erforderlichen Anlagen.

    Voraussetzungen

    Zuwendungsvoraussetzungen
    • Das Projekt muss von der LAG ausgewählt werden.
    • Die Projekte müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
    • Es darf sich bei Projekten nicht um Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften handeln.
    Bewilligung

    Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung

    Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung vorzulegen.

    Der Förderantrag ist beim örtlichen für LEADER zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.

    Fristen

    Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2022 möglich, sofern die 6 bzw. 12-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Umsetzung von LEADER in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verantwortlich.

    Für Beratung, Information und Koordinierung bei LEADER sind die LEADER-Koordinatoren an 9 Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zuständig.

    An diesen 9 ÄELF befinden sich auch die Bewilligungsstellen für die Abwicklung des Förderverfahrens.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English