Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER Bewilligung / Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER Auszahlung
    99400263017000, 99400263079000

    Ländlicher Raum; Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER

    Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten & Tourismus ländliche Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER fördert innovative Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.

    Beschreibung

    Zweck

    LEADER erfordert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und fördert die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien.

    Gegenstand

    Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).

    Zuwendungsfähige Kosten

    Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.

    Art und Höhe

    Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).

    Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.

    Ansprechpartner

    Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-UffenheimAELF FU

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstr. 7
    90763 Fürth

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Jahnstr. 7
    90763 Fürth

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aelf-fu.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44443200268Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 99715-0

    Fax: +49 911 99715-1600

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vollständiger Förderantrag mit je nach Projekt erforderlichen Anlagen

    Voraussetzungen

    Zuwendungsvoraussetzungen
    • Das Projekt muss von der LAG im Projektauswahlverfahren ausgewählt werden.
    • Die Projekte müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
    Bewilligung

    Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung

    Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung im Projektauswahlverfahren vorzulegen.

    Der Förderantrag ist dann online in iBALIS zu erfassen und vollständig auszufüllen.

    Fristen

    Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2027 möglich, sofern die 3- bzw. 6-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Umsetzung von LEADER in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus verantwortlich.

    Für Beratung, Information und Koordinierung bei LEADER sind die LEADER-Koordinatoren an neun Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zuständig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 24.02.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English