Ländlicher Raum; Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER
Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten & Tourismus ländliche Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER fördert innovative Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.
Beschreibung
Zweck
LEADER erfordert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und fördert die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien.
Gegenstand
Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.
Art und Höhe
Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).
Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Ansprechpartner
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-UffenheimAELF FU
Adresse
Hausanschrift
Jahnstr. 7
90763 Fürth
Postanschrift
Jahnstr. 7
90763 Fürth
Kontakt
E-Mail: poststelle@aelf-fu.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44443200268Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 99715-0
Fax: +49 911 99715-1600
Internet
erforderliche Unterlagen
- Vollständiger Förderantrag mit je nach Projekt erforderlichen Anlagen
Voraussetzungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das Projekt muss von der LAG im Projektauswahlverfahren ausgewählt werden.
- Die Projekte müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
Bewilligung
Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antragstellung
Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung im Projektauswahlverfahren vorzulegen.
Der Förderantrag ist dann online in iBALIS zu erfassen und vollständig auszufüllen.
Fristen
Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2027 möglich, sofern die 3- bzw. 6-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Umsetzung von LEADER in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus verantwortlich.
Für Beratung, Information und Koordinierung bei LEADER sind die LEADER-Koordinatoren an neun Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zuständig.
Weitere Informationen
- LEADER in Bayern
- LEADER-Koordinatoren mit ZuständigkeitsbereichenDie LEADER-Koordinatoren sind in allen Fragen, die das EU-Förderprogramm LEADER betreffen, die zentralen Ansprechpartner.
- LEADER 2023-2027
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 24.02.2026