Futtermittelüberwachung; Informationen

    Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittelunternehmer überwacht und Futtermittel untersucht.

    Beschreibung

    Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel. Außerdem ist sie entscheidend für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere.

    Sachlich zuständig für den Vollzug der futtermittelrechtlichen Bestimmungen ist in Bayern die Regierung von Oberbayern. Die Regierung von Oberbayern nimmt die Aufgabe der amtlichen Futtermittelüberwachung zentral für alle bayerischen Regierungsbezirke wahr.

    Hauptaufgaben der Regierung von Oberbayern sind

    • die Durchführung von Inspektionen, auf allen Ebenen der Herstellung und des Vertriebs von Futtermitteln
    • das Auswerten der Untersuchungsergebnisse der Futtermittelproben,
    • das Einleiten von Maßnahmen bei Verstößen gegen futtermittelrechtliche Vorschriften,
    • die Durchführung von Zulassungs- und Registrierungsverfahren
    • die Durchführung von Cross-Compliance Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben.

    Die Futtermittelprobenahme erfolgt überwiegend dezentral durch die Kreisverwaltungsbehörden. Im Jahr werden in Bayern zwischen 2.500 bis 3.000 amtliche Futtermittelproben genommen.

    Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist zentrale Fachbehörde für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Im Bereich der Futtermittelüberwachung ist das LGL für die Untersuchung der Proben verantwortlich und übt insbesondere durch die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen eine beratende Tätigkeit aus.

    Oberste Aufsichtsbehörde für den Bereich der amtlichen Futtermittelüberwachung in Bayern ist das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Dort werden die Vorgaben der Europäischen Union sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft umgesetzt.
    Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Koordination der Futtermittelkontrolle in Bayern. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Vollzugsbehörde, den Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen, dem Zoll und der Justiz. 

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenkavalierplatz 2

    81925 München

    Postfachadresse

    Postfach 810140

    81901 München

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=034403370886Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/034403370886Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 9214-00

    Fax: +49 89 9214-2266

    Internet

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    Sprache: de

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern (Reg OB)

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    Heßstraße 128

    80797 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: futtermittelrecht@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/885398463991Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 08.03.2024

    Stichwörter

    Futtermittel, Hersteller von Futtermittel

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