• Amberg (Bayern)

Futtermittelüberwachung; Informationen

Einwandfreie Futtermittel sind Voraussetzung für gesunde Tiere und für gesunde Lebensmittel. Aus diesem Grund werden Futtermittelunternehmer überwacht und Futtermittel untersucht.

Beschreibung

Die Überwachung der Futtermittel ist Angelegenheit der Länder. Die amtliche Futtermittelüberwachung ist ein Grundbaustein des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Die Produktion und Verfütterung sicherer Futtermittel ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer und hochwertiger tierischer Lebensmittel. Außerdem ist sie entscheidend für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere.

Sachlich zuständig für den Vollzug der futtermittelrechtlichen Bestimmungen ist in Bayern die Regierung von Oberbayern. Die Regierung von Oberbayern nimmt die Aufgabe der amtlichen Futtermittelüberwachung zentral für alle bayerischen Regierungsbezirke wahr.

Hauptaufgaben der Regierung von Oberbayern sind

  • die Durchführung von Inspektionen, auf allen Ebenen der Herstellung und des Vertriebs von Futtermitteln
  • das Auswerten der Untersuchungsergebnisse der Futtermittelproben,
  • das Einleiten von Maßnahmen bei Verstößen gegen futtermittelrechtliche Vorschriften,
  • die Durchführung von Zulassungs- und Registrierungsverfahren
  • die Durchführung von Cross-Compliance Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben.

Die Futtermittelprobenahme erfolgt überwiegend dezentral durch die Kreisverwaltungsbehörden. Im Jahr werden in Bayern zwischen 2.500 bis 3.000 amtliche Futtermittelproben genommen.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist zentrale Fachbehörde für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Im Bereich der Futtermittelüberwachung ist das LGL für die Untersuchung der Proben verantwortlich und übt insbesondere durch die Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen eine beratende Tätigkeit aus.

Oberste Aufsichtsbehörde für den Bereich der amtlichen Futtermittelüberwachung in Bayern ist das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Dort werden die Vorgaben der Europäischen Union sowie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft umgesetzt.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Koordination der Futtermittelkontrolle in Bayern. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Vollzugsbehörde, den Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen, dem Zoll und der Justiz. 

Ansprechpartner

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Adresse

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Rosenkavalierplatz 2

81925 München

Postfachadresse

Postfach 810140

81901 München

Öffnungszeiten


nur nach Vereinbarung

Kontakt

E-Mail: poststelle@stmuv.bayern.de

Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=034403370886Sicheres Kontaktformular

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/034403370886Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 89 9214-00

Fax: +49 89 9214-2266

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Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 56 - Futtermittelüberwachung Bayern (Reg OB)

Adresse

Hausanschrift

Heßstraße 128

80797 München

Postanschrift

80534 München

Öffnungszeiten

Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


und nach Vereinbarung

Kontakt

E-Mail: futtermittelrecht@reg-ob.bayern.de

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/885398463991Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

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Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 11.03.2025

Stichwörter

Futtermittel, Hersteller von Futtermittel

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