Wildbach- und Lawinenschutz; Durchführung von baulichen Schutzmaßnahmen

    Zum Schutz von Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen werden Wildbäche verbaut und Lawinenschutzmaßnahmen durchgeführt.

    Beschreibung

    Naturereignisse wie Hochwasser und Muren, Rutschungen und Lawinen sind natürliche Prozesse im Alpenraum. Die menschliche Nutzung des Berglandes lässt mit steigendem Siedlungsdruck und sich ausweitender Infrastruktur das Schadenspotenzial anwachsen. Die Naturprozesse im Bergland haben meist eine hohe Intensität und eine enorme Zerstörungskraft. Durch technische Bauwerke werden seit über 100 Jahren mit großem Aufwand der Schutzgrad für die gefährdeten Gebiete verbessert und erfolgreich Schäden verhindert oder zumindest vermindert. Jedes Bauwerk wird nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet. Eine absolute Sicherheit kann es aber nicht geben - es kann immer Ereignisse geben, für welche die Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Die wirkungsvollste vorsorgende Methode zum Schutz gegen Naturgefahren ist, die gefährdeten Bereiche z. B. im Rahmen der Bauleitplanung von schadensanfälligen Nutzungen frei zu halten. Wir sollten akzeptieren, dass wir die Natur nicht beliebig beherrschen können und versuchen, mit ihr umzugehen und unser Verhalten anzupassen. Informationen zu alpinen Naturgefahren sind im Internet zu finden (siehe Rubrik "Links zu weiterführenden Informationen").

    Zuständig für die baulichen Wildbachschutzmaßnahmen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Bei Lawinenschutzmaßnahmen liegt die Zuständigkeit, je nach Schutzziel, bei der Kommune, dem Straßenbaulastträger, der Forstverwaltung oder der Wasserwirtschaftsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA N)

    Adresse

    Hausanschrift

    Allersberger Str. 17/19

    90461 Nürnberg

    Postanschrift

    90328 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@wwa-n.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=64220606348Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/64220606348Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 23609-0

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 08.04.2024

    Stichwörter

    Hochwasser, Mure, Lawine, Alpine Naturgefahren, Lawinenschutzzäune, Lawinenwarnsysteme, Lawinenwarnung, Wildbäche; Lawinenschutzmaßnahmen, Wildbachschutz

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