Wildbach- und Lawinenschutz; Durchführung von baulichen Schutzmaßnahmen

    Zum Schutz von Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen werden Wildbäche verbaut und Lawinenschutzmaßnahmen durchgeführt.

    Beschreibung

    Naturereignisse wie Hochwasser und Muren, Rutschungen und Lawinen sind natürliche Prozesse im Alpenraum. Die menschliche Nutzung des Berglandes lässt mit steigendem Siedlungsdruck und sich ausweitender Infrastruktur das Schadenspotenzial anwachsen. Die Naturprozesse im Bergland haben meist eine hohe Intensität und eine enorme Zerstörungskraft. Durch technische Bauwerke werden seit über 100 Jahren mit großem Aufwand der Schutzgrad für die gefährdeten Gebiete verbessert und erfolgreich Schäden verhindert oder zumindest vermindert. Jedes Bauwerk wird nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet. Eine absolute Sicherheit kann es aber nicht geben - es kann immer Ereignisse geben, für welche die Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Die wirkungsvollste vorsorgende Methode zum Schutz gegen Naturgefahren ist, die gefährdeten Bereiche z. B. im Rahmen der Bauleitplanung von schadensanfälligen Nutzungen frei zu halten. Wir sollten akzeptieren, dass wir die Natur nicht beliebig beherrschen können und versuchen, mit ihr umzugehen und unser Verhalten anzupassen. Informationen zu alpinen Naturgefahren sind im Internet zu finden (siehe Rubrik "Links zu weiterführenden Informationen").

    Zuständig für die baulichen Wildbachschutzmaßnahmen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Bei Lawinenschutzmaßnahmen liegt die Zuständigkeit, je nach Schutzziel, bei der Kommune, dem Straßenbaulastträger, der Forstverwaltung oder der Wasserwirtschaftsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Wasserwirtschaftsamt Hof (WWA HO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstr. 4

    95030 Hof

    Postanschrift

    Jahnstr. 4

    95030 Hof

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@wwa-ho.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=44776181344Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44776181344Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 891-0

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    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 08.04.2024

    Stichwörter

    Hochwasser, Mure, Lawine, Alpine Naturgefahren, Lawinenschutzzäune, Lawinenwarnsysteme, Lawinenwarnung, Wildbäche; Lawinenschutzmaßnahmen, Wildbachschutz

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