• Stockheim (Landkreis Rhön-Grabfeld, Bayern)
Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter Gestattung

Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Beschreibung

Nach dem Tode einer Gewerbetreibenden/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung

  • des überlebenden Ehegatten oder der überlebenden Lebenspartnerin/des überlebenden Lebenspartners
  • der minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit
  • der Nachlassverwalterin/des Nachlassverwalters, der Nachlasspflegerin/des Nachlasspflegers oder der Testamentsvollstreckerin/des Testamentvollstreckers

in der Regel nur durch befähigte Stellvertreterinnen/Stellvertreter betrieben werden (weitere Informationen siehe unter "Verwandte Themen").

Auf Antrag kann die zuständige Stelle gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode der Gewerbetreibenden / des Gewerbetreibenden auch ohne eine solche Stellvertretung betrieben wird.

Online-Dienste

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Ansprechpartner

Landratsamt Rhön-Grabfeld (LRA NES)

Adresse

Hausanschrift

Spörleinstr. 11

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Postanschrift

Spörleinstr. 11

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Öffnungszeiten

Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: poststelle@rhoen-grabfeld.de

Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=32998019427Sicheres Kontaktformular

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/32998019427Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 9771 94-0

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Verwaltungsgemeinschaft Mellrichstadt

Adresse

Hausanschrift

Hauptstr. 4

97638 Mellrichstadt

Postanschrift

Hauptstraße 4

97638 Mellrichstadt

Öffnungszeiten

Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Do 08:00 Uhr - 17:30 Uhr

Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: mail@vg-mellrichstadt.de

Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33996262806Sicheres Kontaktformular

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33996262806Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 9776 608-0

Fax: +49 9776 608-66

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Voraussetzungen

  • Tod der/des bisherigen Gewerbetreibenden
  • Befugte Ausübung des Gewerbes des Verstorbenen

    Das Gewerbe des Verstorbenen darf nicht eingestellt oder untersagt worden sein; erforderliche Erlaubnisse müssen erteilt und gültig sein.

  • Ggf. persönliche Zuverlässigkeit, bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe

    Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe muss der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung persönlich zuverlässig sein und dies mit entsprechenden aktuellen Nachweisen aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister nachweisen.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen die Gestattung bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat.

Die Behörde prüft ihren Antrag. Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid, dass Sie den Gewerbebetrieb bis zu einem Jahr ab Tod der/des Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertretung fortführen dürfen. Nach Ablauf der Frist müssen Sie eine befähigte Stellvertretung benennen.

Fristen

Sie müssen unverzüglich nach dem Tod des/der Gewerbetreibenden die beabsichtigte Fortführung des Betriebes ohne eine befähigte Stellvertretung beantragen.

Kosten

je Aufwand: 25 bis 250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III./18)

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 18.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English