Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung
Beschreibung
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Oberallgäu (LRA OA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Oberallgäuer Platz 2
87527 Sonthofen
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-oa.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=79998040422Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/79998040422Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8321 612-0
Fax: +49 8321 612-369
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Weitnau
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauchenbergweg 6
87480 Weitnau
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: vg@weitnau.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/83551704830Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8375 9202-0
Fax: +49 8375 9202-699
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
-
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
-
ggf. Aufenthaltstitel
- Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
- Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
-
Voraussetzungen
- Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
- Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe: der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung muss persönlich zuverlässig sein
- Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fortführung bei bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024