Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung

    Sie können im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung die Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine stellvertretende Person beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hof (LRA HO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schaumbergstr. 14

    95032 Hof

    Postfachadresse

    Postfach 3260

    95004 Hof

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Die Annahmezeiten in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle enden jeweils eine halbe Stunde vor Schluss der allgemeinen Öffnungszeiten.
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-hof.de

    De-Mail: info@landkreis-hof.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=71331434409Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71331434409Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9281 57-0

    Fax: +49 9281 58-340

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verwaltungsgemeinschaft Lichtenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 16

    95192 Lichtenberg

    Postanschrift

    Marktplatz 16

    95192 Lichtenberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-lichtenberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/65551830803Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9288 9737-0

    Fax: +49 9288 9737-37

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).

      • ggf. Aufenthaltstitel

      • Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person

        Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

      • Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person

        Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

    Voraussetzungen

    • Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
    • Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe: der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung muss persönlich zuverlässig sein
    • Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fortführung bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat. Der Antrag kann bereits vor Untersagung gestellt werden; die Erlaubnis zur Stellvertretung wird aber frühestens gleichzeitig mit der Untersagung ausgesprochen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.

    Kosten

    je Aufwand: 25 bis 250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/16)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English