Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung

    Sie können im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung die Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine stellvertretende Person beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Große Kreisstadt Neustadt b.Coburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Langbein-Str. 1

    96465 Neustadt b.Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 1580

    96460 Neustadt b.Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 13:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie vorab Termine um Ihre Wartezeit gering zu halten. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten mit dem/der Sachbearbeiter/in vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: info@neustadt-bei-coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/11331154470Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9568 81-0

    Fax: +49 9568 81-222

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Coburg - FB 31 Öffentliche Sicherheit und Ordnung (LRA CO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lauterer Str. 60

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 2354

    96412 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/281297764767Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 514-0

    Fax: +49 9561 514-1099

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).

      • ggf. Aufenthaltstitel

      • Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person

        Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

      • Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person

        Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

    Voraussetzungen

    • Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
    • Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe: der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung muss persönlich zuverlässig sein
    • Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fortführung bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat. Der Antrag kann bereits vor Untersagung gestellt werden; die Erlaubnis zur Stellvertretung wird aber frühestens gleichzeitig mit der Untersagung ausgesprochen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.

    Kosten

    je Aufwand: 25 bis 250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/16)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English