Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung
Beschreibung
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
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Ansprechpartner
Landratsamt Regensburg (LRA R)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 120329
93025 Regensburg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Besondere Öffnungszeiten der Straßenverkehrsbehörde
(Kfz-Zulasssung, Führerscheinstelle):
Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 - 15:00 Uhr,
Donnerstag: 07:30 - 17:00 Uhr,
Freitag: 07:30 - 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landratsamt-regensburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=49109134426Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/49109134426Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 941 4009-0
Fax: +49 941 4009-299
Internet
Gemeinde Wenzenbach
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 40
93173 Wenzenbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gemeinde.wenzenbach@wenzenbach.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/39552012764Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9407 309-0
Fax: +49 9407 309-160
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
-
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
-
ggf. Aufenthaltstitel
- Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
- Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
-
Voraussetzungen
- Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
- Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe: der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung muss persönlich zuverlässig sein
- Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fortführung bei bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024