Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung

    Sie können im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung die Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine stellvertretende Person beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab (LRA NEW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 38

    92660 Neustadt a.d.Waldnaab

    Postfachadresse

    Postfach 1260

    92657 Neustadt a.d.Waldnaab

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@neustadt.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61886939420Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9602 79-0

    Fax: +49 9602 79-1166

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Flossenbürg

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenstaufenstraße 24

    92696 Flossenbürg

    Postanschrift

    Hohenstaufenstraße 24

    92696 Flossenbürg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@flossenbuerg.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=18330755556Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/18330755556Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9603 9206-0

    Fax: +49 9603 9206-25

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).

      • ggf. Aufenthaltstitel

      • Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person

        Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

      • Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person

        Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

    Voraussetzungen

    • Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
    • Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe: der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung muss persönlich zuverlässig sein
    • Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fortführung bei bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Genehmigung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.

    Kosten

    je Aufwand: 25 bis 250 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English