Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung
Beschreibung
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Hinweise für Pfaffing (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landratsamt Rosenheim (LRA RO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100465
83004 Rosenheim
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-rosenheim.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00109127428Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00109127428Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 392-01
Fax: +49 8031 392-9001
Internet
Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 27
83537 Pfaffing
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-pfaffing.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=05774004814Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/05774004814Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8076 9198-0
Fax: +49 8076 9198-13
Internet
erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
-
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
-
ggf. Aufenthaltstitel
- Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
- Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
-
Voraussetzungen
- Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
- Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe: der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung muss persönlich zuverlässig sein
- Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fortführung bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat. Der Antrag kann bereits vor Untersagung gestellt werden; die Erlaubnis zur Stellvertretung wird aber frühestens gleichzeitig mit der Untersagung ausgesprochen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.
Kosten
je Aufwand: 25 bis 250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/16)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 18.11.2024
Hinweise für Pfaffing (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing am 09.11.2024