Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter Gestattung

    Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung

    Sie können im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung die Fortführung eines Gewerbebetriebs durch eine stellvertretende Person beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.

    Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.

    Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Rosenheim (LRA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelsbacherstraße 53

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 100465

    83004 Rosenheim

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-rosenheim.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00109127428Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00109127428Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 392-01

    Fax: +49 8031 392-9001

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Markt Bruckmühl - Aufgabenbereich 24 - Gewerbewesen, Fischerei, Führerscheine (Standort 1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gewerbepark BWB 13

    83052 Bruckmühl

    Postfachadresse

    Postfach 1149

    83052 Bruckmühl

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gewerbeamt@bruckmuehl.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0389951770104Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8062 59-0

    Fax: +49 8062 59-9010

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Markt Bruckmühl - Aufgabenbereich 24 - Gewerbewesen, Fischerei, Führerscheine (Standort 2)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gewerbepark BWB 29

    83052 Bruckmühl

    Postfachadresse

    Postfach 1149

    83044 Bruckmühl

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gewerbeamt@bruckmuehl.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0389951770104Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8062 59-0

    Fax: +49 8062 59-9010

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    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).

      • ggf. Aufenthaltstitel

      • Ggf. Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person

        Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

      • Ggf. Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde der stellvertretenden Person

        Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

    Voraussetzungen

    • Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
    • Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe: der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung muss persönlich zuverlässig sein
    • Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fortführung bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat. Der Antrag kann bereits vor Untersagung gestellt werden; die Erlaubnis zur Stellvertretung wird aber frühestens gleichzeitig mit der Untersagung ausgesprochen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.

    Kosten

    je Aufwand: 25 bis 250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/16)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English