Erstattung von Beitragsaufwendungen Auszahlung
    99007024079000

    Sozialversicherungsbeiträge; Beantragung einer Erstattung durch Maßnahmeträger

    Wenn Sie als Maßnahmeträger Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen durchführen, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die Agentur für Arbeit erstattet Ihnen auf Antrag die Sozialversicherungsbeiträge.

    Beschreibung

    Die Bundesagentur für Arbeit ist Rehabilitationsträger, soweit kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderungen, die von Jobcentern betreut werden.

    Soweit die Bundesagentur für Arbeit nicht selbst dazu verpflichtet ist, müssen Sie als Maßnahmeträger für alle Teilnehmenden die Meldung zur Sozialversicherung vornehmen und während der Maßnahme die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Konkret geht es dabei um die Beiträge zur

    • Krankenversicherung,
    • Rentenversicherung,
    • gegebenenfalls Arbeitslosenversicherung und
    • Pflegeversicherung.

    Die Agentur für Arbeit erstattet Ihnen die gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung, je nach Leistungsverantwortung.

    Sie bekommen das Geld während der gesamten Zeit, in der die Maßnahme läuft, monatlich nachträglich überwiesen, sobald Sie einen Antrag gestellt haben.

    Wie hoch die Erstattungsbeiträge sein können, hängt davon ab, um welche Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben es sich handelt und welche persönlichen Voraussetzungen durch den Teilnehmenden erfüllt werden. Zur Orientierung können Sie die „Tabelle der Erstattungsbeiträge für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation“ heranziehen, die die Bundesagentur für Arbeit mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV SV) abgestimmt hat.

    Online-Dienste

    eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Als Maßnahmeträger Sozialversicherungsbeträge erstattet bekommen; Ergänzung: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)

    ID: L100042_216034.-171575

    Beschreibung

    Im Portal der Bundesagentur für Arbeit können Sie als Einrichtung oder Unternehmen den Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen in Ihrem Arbeitgeberaccount online stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Online-Antrag auf Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge; Ergänzung: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)

    ID: L100042_216035.-171575

    Beschreibung

    Im Portal der Bundesagentur für Arbeit können Sie als Einrichtung oder Unternehmen den Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen in Ihrem Arbeitgeberaccount online stellen.

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    Ansprechpartner

    Agentur für Arbeit Schweinfurt

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    Kornacherstraße 6
    97421 Schweinfurt

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    Postanschrift

    97418 Schweinfurt

    Kontakt

    Kontaktformular sicher: https://www.arbeitsagentur.de/service-bereich/postfachserviceKontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3488501619116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 547-0

    Fax: +49 9721 547-498

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    Jobcenter im Landkreis Schweinfurt

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    Voraussetzungen

    • Damit Sie die Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen können, müssen Sie
      • rechtlich dazu verpflichtet sein, die Meldung zur Sozialversicherung vorzunehmen und die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen,
      • die Meldung zur Sozialversicherung vorgenommen haben
      • die Beiträge entrichtet haben und
      • einen Antrag beim zuständigen Leistungsträger gestellt haben.

    Darüber hinaus können die Sozialversicherungsbeiträge nur für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezahlt werden, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten eine Mitteilung, sofern Sie für die Zahlung und Meldung der Sozialversicherungsbeiträge zuständig sind. Dies kann elektronisch, zum Beispiel über die Elektronische Maßnahmeabwicklung (EMAW), oder über ein personenbezogenes Informationsschreiben erfolgen.

    Damit Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden können, müssen Sie einen Antrag stellen.

    • Nutzen Sie die Möglichkeit, den „Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen für Menschen mit Behinderungen“ über Ihren Arbeitgeberaccount online einzureichen.
    • Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit steht auch weiterhin eine Downloadmöglichkeit zur Verfügung, jedoch sollte diese Option nur noch in Ausnahmefällen genutzt werden.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig aus. Beachten Sie dabei die Werte aus der Tabelle der Erstattungsbeiträge.
    • Senden Sie den Antrag
      • online über Ihren Arbeitgeberaccount oder
      • postalisch an die zuständige Agentur für Arbeit ein
      • beziehungsweise übersenden Sie den Antrag online.
    • Die zuständige Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag.
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bekommen Sie die Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

    Fristen

    Es gilt die übliche Verjährungsfrist von 4 Jahren.

    Bearbeitungsdauer

    3 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Dokumente

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Antrag auf Erstattung der Beitragsaufwendungen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 05.12.2025

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)

    Fachlich freigegeben durch Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) am 05.12.2025

    Stichwörter

    Arbeitsleben, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsplatz, Behinderung, Disability, Erwerbsleben, Health insurance, Insurance premium, Krankenversicherung, Long-term care insurance, Menschen mit Behinderungen, Participation, Pension insurance, People with disabilities, Pflegeversicherung, Reha, Rehab, Rehabilitation, Rentenversicherung, Social insurance, Sozialversicherung, Teilhabe, Unemployment insurance, Versicherungsbeitrag, Working life, Workplace

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English