Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen von Mietwohnungen Bewilligung / Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen von Mietwohnungen Auszahlung
    99400078017000, 99400078079000

    Mietwohnungen; Beantragung einer Förderung für Neu- und Umbaumaßnahmen

    Der Freistaat fördert den Neubau, die Gebäudeänderung und -erweiterung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern.

    Beschreibung

    Zweck

    Unterstützt wird der Bau oder Umbau von bedarfsgerechten und bezahlbaren Miet- und Genossenschaftswohnungen in Mehrfamilienhäusern für Haushalte, mit geringen und mittleren Einkommen.

    Gegenstand

    Der Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Wohnungsbauprogramm den Bau und den Umbau von bedarfsgerechten Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Das Ziel ist bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu schaffen. Die geförderten Wohnungen sollen so geplant und ausgeführt werden, dass sie langfristig von einem möglichst großen Personenkreis genutzt werden können, insbesondere auch von älteren Menschen.

    Zuwendungsempfänger

    Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts als Eigentümer, Erbbauberechtigte oder der Nießbraucher eines geeigneten Grundstücks.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Förderfähig sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV).

    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

    • Die Förderung erfolgt über ein Baudarlehen und einen Zuschuss.
    • Die Förderung erfolgt für die Dauer von 40 oder 55 Jahren.
    • Der Mieter erhält bei der Einkommensorientierten Förderung einen Mietzuschuss, der die vereinbarte Marktmiete auf eine ihm nach seinem Einkommen zumutbare Miete senkt. 

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 35 - WohnungswesenReg OB

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 39
    80538 München

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    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: wohnungswesen@reg-ob.bayern.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=288524019680Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/288524019680Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2914

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern darf nur gefördert werden, wenn vor Ort nachweislich ein bedeutsamer, nicht nur kurzfristiger Bedarf für diesen Wohnraum besteht. Als Mehrfamilienhäuser gelten Gebäude mit mindestens drei Mietwohnungen. 
    • Die Wohnungen dürfen nur an Haushalte (Mieter) vermietet werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bestimmten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Ziel ist es, dass mit den höchstmöglichen Einkommensgrenzen rund 60 Prozent der bayerischen Haushalte Zugang zur Wohnraumförderung haben.
    • Es ist ein angemessener Eigenkapitalanteil von mind.15 % der Gesamtkosten erforderlich.
    • Die Landesbodenkreditanstalt führt gegebenenfalls eine Bonitätsprüfung durch.
    • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
    • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist zweistufig: 1. Das Vorhaben ist möglichst frühzeitig mit der Bewilligungsstelle (siehe unter "Für Sie zuständig") abzustimmen. In der Folge kann der Antrag mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle. 2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.

    Fristen

    Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Dokumente

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Nachweis zum Grundstück und Erbbaurecht
      • Nachweis über Fremd- und Eigenmittel
      • Sonstige Nachweise (z.B. bei einer Baubetreuung)
      • Bautechnische Unterlagen zum Bauvorhaben

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 13.03.2026

    Stichwörter

    Förderung, Förderung Mietwohnungen Neubau, Mietwohnraum, Mietwohnungen, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung, Wohnungsbauprogramm

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English