Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.
Beschreibung
Zweck
Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro.
Gegenstand
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung (z. B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
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86145 Augsburg
Öffnungszeiten
Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:30 Uhr - 15:15 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung.
Die Pforte im Hauptgebäude ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag bis Donnerstag 07:15 Uhr - 16:15 Uhr
Freitag 07:15 Uhr - 14:30 Uhr
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5746312986283Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Landratsamt Unterallgäu - SG 34 - Bauwesen (Standort 1) (LRA MN)
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87713 Mindelheim
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: bauleitplanung@lra.unterallgaeu.de
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Landratsamt Unterallgäu - SG 34 - Bauwesen (Standort 2) (LRA MN)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim
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Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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E-Mail: bauleitplanung@lra.unterallgaeu.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/646081505638Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Nachweis über das Eigentum am Grundstück
- Finanzierungsnachweise - Planskizze
- Nachweis der Behinderung z.B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest
- Kopie des amtlichen Ausweises
Voraussetzungen
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Es muss eine Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX nachgewiesen werden.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag muss bei der Bewilligungsstelle mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Der Antrag muss bei einem Zweifamilienhaus bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreie Stadt und bei einem Mehrfamilienhaus bei der zuständigen Regierung eingereicht werden (Ausnahme: wenn sich die Mietwohnung in Augsburg, München oder Nürnberg befindet, ist die Stadt Bewilligungsstelle). Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Auszahlung ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ab Genehmigung möglich
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Belegungsbindung 5 Jahre
Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Belege spätestens nach 6 Monaten vorgelegt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 27.01.2025
Stichwörter
behindertengerechte Anpassung Mietwohnungen, Mietwohnungen für behinderte Menschen, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung