Mietwohnungen für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Die Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) kann gefördert werden.
Beschreibung
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung (z. B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Mietwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhalten.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Wohnungsangelegenheiten - Sachgebiet 23 (LRA TÖL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: wohngeldbehoerde@lra-toelz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1961326458494Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-0
Fax: +49 8041 505-303
Internet
Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 35 - Wohnungswesen (Reg OB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80534 München
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: wohnungswesen@reg-ob.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/288524019680Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
- Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
- Nachweis der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest)
- Kopie des amtlichen Ausweises
Voraussetzungen
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Es muss eine Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX nachgewiesen werden.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286
- Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023)
BayMBl. Nr. 206
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag muss bei der Bewilligungsstelle mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Der Antrag muss bei einem Zweifamilienhaus bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreie Stadt und bei einem Mehrfamilienhaus bei der zuständigen Regierung eingereicht werden (Ausnahme: wenn sich die Mietwohnung in Augsburg, München oder Nürnberg befindet, ist die Stadt Bewilligungsstelle). Die Bewilligung erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
Die Auszahlung ist bei der Bewilligungsstelle zu beantragen.
Fristen
Belegungsbindung 5 Jahre
Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Belege spätestens nach 6 Monaten vorgelegt werden.
Kosten
Für das leistungsfreie Darlehen wird ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 1 v. H. erhoben, der bei Auszahlung einbehalten wird.
Weitere Informationen
- Förderung von barrierefreiem WohnenJuristische Grundlagen, Antragsformular und Merkblatt
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 29.11.2024
Stichwörter
behindertengerechte Anpassung Mietwohnungen, Mietwohnungen für behinderte Menschen, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung