Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Anmeldung

    Rundfunkbeitrag; Anmeldung von Unternehmen und Institutionen

    Wenn Sie eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge haben, dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.

    Beschreibung

    Zur Unterstützung des Gemein­sinns beteiligen sich Unternehmen und Institutionen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks. Sie zahlen den Rund­funk­beitrag entsprechend der Anzahl ihrer beitrags­pflichtigen Betriebsstätten, sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigten und beitrags­pflichtigen Kraftfahrzeuge.

    Es ist eine Anmeldung bei der zuständigen Stelle erforderlich, sobald Sie eine Betriebsstätte in Betrieb nehmen.

    Bei der Anmeldung sind die im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:

    • Vor- und Familienname sowie frühere Namen, unter denen eine Anmeldung bestand,
    • Tag der Geburt,
    • Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
    • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte und jeder Wohnung, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung, sowie im Falle der Befreiung nach § 4a die Angabe, bei welcher Wohnung es sich um die Haupt- oder Nebenwohnung handelt,
    • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
    • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
    • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
    • Beitragsnummer,
    • Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung, der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
    • Zugehörigkeit zu den Branchen und Einrichtungen nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und Absatz 3 Satz 1,
    • Anzahl der beitragspflichtigen Hotel- und Gästezimmer und Ferienwohnungen und
    • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.

    Ansprechpartner

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Freimersdorfer Weg 6

    50829 Köln

    Postanschrift

    50656 Köln

    Kontakt

    De-Mail: info@rundfunkbeitrag.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0841617025107Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 1806 99955510

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

    Für Betriebsstätten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, muss kein Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Eine Anmeldung ist deshalb nicht erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie melden Ihre Betriebsstätte bei der zuständigen Stelle unaufgefordert schriftlich oder online an.

    Die zuständige Stelle setzt den Rundfunktbeitrag fest und übermittelt Ihnen einen Festsetzungsbescheid.

    Fristen

    Das Innehaben einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich der zuständigen Stelle anzuzeigen (Anmeldung). Das gilt auch für jede Änderung der Daten.

    Kosten

    Für die Anmeldung entstehen keine Kosten.

    Sie müssen den auf Basis der Anmeldung festgesetzten Rundfunkbeitrag bezahlen. Dieser richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, Beschäftigten, Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen und Kraftfahrzeuge. Für gemeinnützige Einrichtungen ist der Rundf­unk­beitrag pro beitrags­pflichtige Betriebsstätte auf einen Drittel­beitrag – monat­lich 6,12 Euro – be­grenzt.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatskanzlei am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English