Bau und Erwerb von Eigenwohnraum Bewilligung
    99148126017000

    Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung

    Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).

    Beschreibung

    Zweck

    Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungssuchenden die Bildung von Wohneigentum durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken (= Selbstnutzung, Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, BayWoFG) zu ermöglichen.

    Gegenstand

    Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zur Förderung von Eigenwohnraum das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind Privatpersonen.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Grundstücks- Bau- und Baunebenkosten) förderfähig.

    Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb (= gebrauchter Wohnraum) sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.

    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

    Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

    Im Zinsverbilligungsprogramm erfolgt die Förderung mit einem zinsverbilligten Darlehen mit bis zu einem Drittel der Gesamtkosten. Zudem kann in Verbindung mit dem Darlehen ein Kinderzuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind gewährt werden. 

    Online-Dienst

    Online Beantragung über das Serviceportal der BayernLabo

    ID: L100042_209140

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und online gestellt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Schweinfurt - Amt für Soziales (SG 20)LRA SW

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrammstr. 1
    97421 Schweinfurt

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    Postanschrift

    Postfach 1450
    97404 Schweinfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: sozialamt@lrasw.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=4681175964339Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4681175964339Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 55-474

    Fax: +49 9721 55-337

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Antrag Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum: Stabau Ia
      • Einkommenserklärung des Antragstellers: Stabau III a
      • Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige: Stabau III b

    Voraussetzungen

    • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
    • Gefördert wird mit einer Zinsverbilligung von bis zu 1/3 der Gesamtkosten und einem Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind in Verbidnung mit dem Darlehen. 
    • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
    • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

    Ausschlusskriterien:

    Eigenwohnraum darf nur für Antragsteller gefördert werden, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für ihren Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

    Die Förderung des Erwerbs von Eigenwohnraum ist ausgeschlossen, wenn Verkäufer und Käufer in gerader Linie verwandt sind.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist zweistufig:

    1. Der Antrag ist bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
    2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen. Für die Beratung sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.

    Fristen

    Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 15.04.2026

    Stichwörter

    eigenes Haus, Eigenheime, Eigentumswohnungen, Eigenwohnraumförderung, Förderung Eigenwohnungen, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English