Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung
Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).
Beschreibung
Zweck
Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungssuchenden die Bildung von Wohneigentum durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken (= Selbstnutzung, Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, BayWoFG) zu ermöglichen.
Gegenstand
Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zur Förderung von Eigenwohnraum das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Privatpersonen.
Zuwendungsfähige Kosten
Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Grundstücks- Bau- und Baunebenkosten) förderfähig.
Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb (= gebrauchter Wohnraum) sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Im Zinsverbilligungsprogramm erfolgt die Förderung mit einem zinsverbilligten Darlehen mit bis zu einem Drittel der Gesamtkosten. Zudem kann in Verbindung mit dem Darlehen ein Kinderzuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind gewährt werden.
Online-Dienst
Online Beantragung über das Serviceportal der BayernLabo
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt - Amt für Soziales (SG 20)LRA SW
Adresse
Hausanschrift
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postanschrift
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sozialamt@lrasw.de
Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=4681175964339Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4681175964339Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-474
Fax: +49 9721 55-337
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Antrag Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum: Stabau Ia
- Einkommenserklärung des Antragstellers: Stabau III a
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige: Stabau III b
Voraussetzungen
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Gefördert wird mit einer Zinsverbilligung von bis zu 1/3 der Gesamtkosten und einem Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind in Verbidnung mit dem Darlehen.
- Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Ausschlusskriterien:
Eigenwohnraum darf nur für Antragsteller gefördert werden, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für ihren Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.
Die Förderung des Erwerbs von Eigenwohnraum ist ausgeschlossen, wenn Verkäufer und Käufer in gerader Linie verwandt sind.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag ist bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen. Für die Beratung sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 15.04.2026
Stichwörter
eigenes Haus, Eigenheime, Eigentumswohnungen, Eigenwohnraumförderung, Förderung Eigenwohnungen, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung