Bau und Erwerb von Eigenwohnraum Bewilligung
    99148126017000

    Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung

    Der Staat fördert das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder Eigentumswohnung zur Eigennutzung).

    Beschreibung

    Zweck

    Die Förderung soll dazu beitragen, Wohnungssuchenden die Bildung von Wohneigentum durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung zu eigenen Wohnzwecken (= Selbstnutzung, Art. 3 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, BayWoFG) zu ermöglichen.

    Gegenstand

    Der Staat fördert im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zur Förderung von Eigenwohnraum das Schaffen oder den Erwerb von Eigenwohnraum.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind Privatpersonen.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Beim Bau von Wohnraum sind die Gesamtkosten im Sinn der §§ 5 bis 8 Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) (= Grundstücks- Bau- und Baunebenkosten) förderfähig.

    Beim Erwerb von Wohnraum sind der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten; bei einem Zweiterwerb (= gebrauchter Wohnraum) sind darüber hinaus die Kosten von erforderlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen förderfähig.

    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

    Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

    Im Zinsverbilligungsprogramm erfolgt die Förderung mit einem zinsverbilligten Darlehen mit bis zu einem Drittel der Gesamtkosten. Zudem kann in Verbindung mit dem Darlehen ein Kinderzuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind gewährt werden. 

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Bitte nutzen Sie vorrangig den angebotenen Online-Dienst.

    Unter Formulare finden Sie folgende weiterführende Unterlagen:

    • Förderung von Wohneigentum.
    • Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 12, 13 und 14 DSGVO im Bereich Wohnraumförderung.
    • Ehrenamtliche Wohnraumberatung des Landkreises - Flyer.

    Online-Dienst

    Online Beantragung über das Serviceportal der BayernLabo

    ID: L100042_209140

    Beschreibung

    Über das Serviceportal der BayernLabo können Förderanträge online verwaltet und online gestellt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sachgebiet 23 - WohnungsangelegenheitenLRA TÖL

    Adresse

    Hausanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1
    83646 Bad Tölz

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    Postanschrift

    Prof.-Max-Lange-Platz 1
    83646 Bad Tölz

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

    Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online Terminvereinbarung zur Verfügung.

    Kontakt

    E-Mail: wohngeldbehoerde@lra-toelz.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=1961326458494Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1961326458494Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8041 505-721

    Fax: +49 8041 505-137

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Antrag Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum: Stabau Ia
      • Einkommenserklärung des Antragstellers: Stabau III a
      • Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige: Stabau III b

    Voraussetzungen

    • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
    • Gefördert wird mit einer Zinsverbilligung von bis zu 1/3 der Gesamtkosten und einem Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind in Verbidnung mit dem Darlehen. 
    • Vor der Bewilligung der Fördermittel darf mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden.
    • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

    Ausschlusskriterien:

    Eigenwohnraum darf nur für Antragsteller gefördert werden, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, für ihren Haushalt auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

    Die Förderung des Erwerbs von Eigenwohnraum ist ausgeschlossen, wenn Verkäufer und Käufer in gerader Linie verwandt sind.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist zweistufig:

    1. Der Antrag ist bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
    2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt und ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen. Für die Beratung sind die Landratsämter oder kreisfreien Städte zuständig.

    Fristen

    Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 15.04.2026

    Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 21.12.2025

    Stichwörter

    eigenes Haus, Eigenheime, Eigentumswohnungen, Eigenwohnraumförderung, Förderung Eigenwohnungen, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English