Arbeitsgelegenheiten Zuweisung

    Arbeitsgelegenheit; Beantragung einer Zuweisung

    Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden.

    Beschreibung

    Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, unter Umständen gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit haben Sie als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld die Möglichkeit eine Tätigkeit auszuüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.

    Die zu verrichtenden Tätigkeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen.

    Eine Arbeitsgelegenheit kommt nur in Betracht, wenn Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht mit anderen Leistungen erreicht werden kann. Eine Arbeitsgelegenheit dauert im Regelfall bis zu 24 Monate. Sie kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.

    Arbeitsgelegenheiten werden von einem geeigneten Maßnahmeträger durchgeführt. Dies kann zum Beispiel ein Bildungsträger, ein karitatives und gemeinwohlorientiertes Unternehmen, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein.

    Die Arbeitszeit wird im Einzelfall vom Jobcenter festgelegt.

    Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jobcenter weist Ihnen eine Arbeitsgelegenheit zu. Sie bekommen zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung, beispielsweise für zusätzlich entstehende Fahrkosten oder für Arbeitskleidung. Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung bemisst sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die aufgrund der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit anfallen. Die Mehraufwandsentschädigung erhalten Sie nur für Stunden, in denen Sie tatsächlich Tätigkeiten verrichtet haben, also nicht für Krankheitszeiten, Urlaubstage, Wochenenden und Feiertage.

    Über Ihren Maßnahmeträger sind Sie unfallversichert.

    Wenn Sie von Ihrem Maßnahmeträger Sachleistungen aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel eine Monatsfahrkarte für Bus und Bahn erhalten, wird Ihre Mehraufwandsentschädigung entsprechend reduziert. Bekommen Sie vom Maßnahmeträger zusätzliche Geldleistungen, werden diese wie Einkommen berücksichtigt und mit Ihrem Bürgergeld verrechnet.

    Ihrem Maßnahmeträger werden die für die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten erforderlichen Kosten erstattet.

    Die Entscheidung über eine Arbeitsgelegenheit liegt im Ermessen Ihres Jobcenters. Einen Rechtsanspruch auf diese Förderung haben Sie nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jobcenter Landkreis Garmisch-Partenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstr. 35a

    82467 Garmisch-Partenkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1152

    82451 Garmisch-Partenkrichen

    Kontakt

    E-Mail: jobcenter-garmisch-partenkirchen@jobcenter-ge.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4495168239116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8821 96685-0

    Fax: +49 8821 96685-71

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Jobcenter Neuburg-Schrobenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Längenmühlweg 24

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Postanschrift

    Längenmühlweg 24

    86633 Neuburg a.d.Donau

    Kontakt

    E-Mail: jobcenter-neuburg-schrobenhausen@jobcenter-ge.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4897834887116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8431 6731-77

    Fax: +49 8431 6731-228

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      Keine

    Voraussetzungen

    • Sie können einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, wenn
      • diese Leistung für Ihre Eingliederung in Arbeit erforderlich ist und für Sie zur Heranführung an den Arbeitsmarkt keine andere Leistung in Betracht kommt und
      • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen waren.
    • Die Arbeitsgelegenheit muss
      • zusätzlich sein, das bedeutet, dass die zu verrichtenden Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
      • im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
      • wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Zuweisung in die Arbeitsgelegenheit

    Verfahrensablauf

    Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.

    • Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt.
    • Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.
    • Die Rückmeldung zur Zuweisung kann auch online erfolgen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 16.02.2024

    Stichwörter

    Arbeitsgelegenheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarkt, Bürgergeld, Ein-Euro-Job, Eingliederung, Förderung, Jobcenter, Langzeitarbeitslosigkeit, Maßnahme, Zusätzlichkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English