Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.
Beschreibung
Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kaltentaler Str. 1
87679 Westendorf
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@vg-westendorf.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/50662812831Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8344 9202-0
Fax: +49 8344 9202-22
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
- Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
- bei Umzug ins Ausland:
- bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnort
- bei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland
Voraussetzungen
Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich bei der zuständigen Pass-/Personalausweis-/eID-Karte-Behörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) mit den Dokumenten vorsprechen.
Die Adressänderung können Sie auch von einem Vertreter/ einer Vertreterin vornehmen lassen. Der Vertreter/ die Vertreterin muss dabei eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Das zu ändernde Ausweisdokument muss mitgebracht werden.
Personalausweis
- Die Adresse wird auf dem Chip geändert. Damit die Adresse auch auf der Karte sichtbar ist, wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht.
Reisepass
- Der neue Wohnort wird direkt und sichtbar auf dem Reisepass geändert.
eID-Karte
- Die Anschrift auf dem Chip wird geändert.
Fristen
schnellst möglich
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Es empfiehlt sich, die Adresse bzw. den Wohnort gleichzeitig mit der Anmeldung Ihres Wohnsitzes ändern zu lassen.
Sollten Sie sich persönlich ins Ausland abmelden, können Sie die Anschriften-/Wohnortänderung bereits im Rahmen der Abmeldung vornehmen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 14.05.2024