Anpassung von Miet- und Eigenwohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung Bewilligung
    99148128017000

    Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

    Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).

    Beschreibung

    Zweck

    Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.

    Gegenstand

    Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind Privatpersonen.

    Zuwendungsfähige Kosten

    Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.

    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Kredit/Darlehen gewährt.

    Eigentümer können für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro erhlaten. 

    Ansprechpartner

    Landratsamt Schweinfurt - Wohngeld, Wohnungsbauförderung und BAföG (20.3)LRA SW

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrammstr. 1
    97421 Schweinfurt

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    Postanschrift

    Postfach 1450
    97404 Schweinfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: wohngeld@lrasw.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=5784435074499Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5784435074499Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 55-0

    Fax: +49 9721 55-337

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Nachweis über das Eigentum am Grundstück
      • Finanzierungsnachweise - Planskizze
      • Nachweis der Behinderung z.B. Schwerbehindertenausweis, fachärztliches Attest

    Voraussetzungen

    • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
    • Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnraum bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.
    • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren ist zweistufig:

    1. Der Antrag muss bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
    2. Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.

    Die Auszahlung ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

    Für die Beratung und Bewilligung sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.

    Fristen

    Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.02.2026

    Stichwörter

    behindertengerechte Anpassung von Wohnraum, behindertengerechte Ausstattung, Eigenwohnungen schwer behinderte Menschen, Rampe für Rollstuhlfahrer, Wohnbauförderung, Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English