Eingliederungszuschuss Bewilligung SGB II

    Eingliederungszuschuss; Beantragung beim Jobcenter

    Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Menschen einstellen, die zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen, können Sie Zuschüsse zu den Lohnkosten beantragen.

    Beschreibung

    Ein Eingliederungszuschuss kann gezahlt werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, den Sie einstellen möchten, zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann. Zum Beispiel, weil die Person noch nicht über die notwendigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die für die Arbeit gebraucht werden und deshalb die Einarbeitungszeit länger dauert als üblich. Eine betriebsübliche Einarbeitung kann jedoch nicht gefördert werden.

    Die Förderhöhe und die Dauer der Förderung hängen vom Einzelfall ab. Die Regelförderung ist auf maximal 12 Monate und 50 Prozent des Arbeitsentgelts begrenzt. Für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel ältere oder behinderte Menschen) ist eine längere oder höhere Förderung möglich.

    Der Eingliederungszuschuss wird monatlich nachträglich als Zuschuss zu den Lohnkosten gezahlt. Dabei wird in der Regel das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das Sie tatsächlich zahlen. Ihr Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird in pauschalierter Form berücksichtigt.

    Der Eingliederungszuschuss wird nur dann gezahlt, wenn er zur beruflichen Eingliederung der Person notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss haben Sie nicht.

    Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten. Eine Förderung ist auch dann nicht möglich, wenn Sie jemanden einstellen möchten, der in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Günzburg - Fachbereich 22 - Kommunales Jobcenter Günzburg (LRA GZ)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kapuzinermauer 1

    89312 Günzburg

    Postfachadresse

    Postfach 200157

    89308 Günzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: jobcenter@landkreis-guenzburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4511946016116Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8221 95-0

    Fax: +49 8221 95-240

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • Ausgefüllter Fragebogen zur Prüfung der Fördervoraussetzungen 
      • Antragsformular
      • Arbeitsvertrag

    Voraussetzungen

    • Sie wollen eine schwer in den Arbeitsmarkt zu vermittelnde Person beschäftigen.
    • Bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ist anfänglich eine geringere Leistung als üblich zu erwarten.
    • Der finanzielle Ausgleich durch den Eingliederungszuschuss ist notwendig, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer dauerhaft beruflich einzugliedern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können den Eingliederungszuschuss im Online-Verfahren oder per Post beantragen.

    Wenn Sie den Antrag per Post einreichen möchten:

    • Setzen Sie sich mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Verbindung. Dort erhalten Sie die Formulare zum Ausfüllen und Hinweise zum Antragsverfahren.
      • Wenn Sie bisher noch keinen persönlichen Ansprechpartner haben, wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4555520.
    • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn bei dem Jobcenter ein.
    • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen online oder nachträglich per Post ein.
    • Sie bekommen dann per Post einen Bescheid vom Jobcenter.

    Wenn Sie den Antrag im Online-Verfahren einreichen möchten:

    • Registrieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit als Unternehmen.
    • Rufen Sie das Online-Portal „eServices“ der Bundesagentur für Arbeit auf und folgen Sie den Anweisungen.
    • Sie können den Antrag direkt online ausfüllen.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antragsverfahren.

    Fristen

    Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 27.08.2024

    Stichwörter

    Arbeitsaufnahmeförderung, Arbeitsentgeltzuschuss, Arbeitszuschuss, EGZ, Eingliederung, Eingliederungsförderung, Eingliederungszuschuss, Förderung, Förderung der Arbeitsaufnahme, Geldzuschuss, langzeitarbeitslos, Lohnkostenzuschuss, Lohnzuschuss, Wiedereingliederung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English