Sterbeurkunde; Beantragung
Im Todesfall können Angehörige einer verstorbenen Person eine Sterbeurkunde beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Sterbeurkunde, ggf. mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in EU-Staaten
- mehrsprachige Sterbeurkunde (diese gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören (siehe Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern)
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Markt Neunkirchen a.Brand - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Klosterhof 2-4
91077 Neunkirchen a.Brand
Öffnungszeiten
Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: standesamt@neunkirchen-am-brand.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/013850875820Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9134 705-0
Fax: +49 9134 705-80
erforderliche Unterlagen
- Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Verwandschaftsnachweis, wie beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- bei Abholung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Ausweis und
- den eigenen Ausweis
- für andere Personen, wie nähere Verwandte: Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel Erbschein, Grundbuchauszug
Voraussetzungen
- Sie sind 16 Jahre alt.
- Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
- Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
- Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen die Sterbeurkunde bei dem Standesamt beantragen, das den Sterbefall beurkundet hat.
Persönliche Beantragung:
- Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.
Schriftliche Beantragung:
- Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
- Das Schreiben muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
- Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Standesamt.
Elektronische Beantragung:
- Rufen Sie, soweit vorhanden, das Online-Verfahren des Standesamtes auf.
- Authentifizieren sich ggf. mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
- Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden ggf. erforderliche Unterlagen hoch.
- Reichen den Online-Antrag ein.
Fristen
Sterbeurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 30 Jahren aus den Sterberegisern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.
Bearbeitungsdauer
in der Regel 2 bis 10 Tage
Kosten
- Gebühr für eine Sterbeurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
- Gebühr für eine mehrsprachige Sterbeurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
- Gebühr für Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt: keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024
Stichwörter
Abschrift einer Urkunde, Ausdruck aus dem Personenstandsregister, Ausstellung Urkunde, Bestattung, Eltern, geblaubigte Abschrift, Großmutter, Großvater, Internationale Sterbeurkunde, mehrsprachiger Auszug, Mutter, Nachlassabwicklung, Personenstandsbescheinigungen, Personenstandsrecht, Personenstandsurkunde, Standesamt, Standesamtsangelenheiten, Sterbefall, Sterberegister, Sterbeurkunde, Sterbeurkunde beantragen, Sterbeurkunde bestellen, Tod, Todesfall, Urkunde beantragen, Urkunde Standesamt, Vater, Verwandte