Eheurkunde; Beantragung
Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Eheregisters eine Eheurkunde ausstellen lassen.
Beschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde, ggf. mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in EU-Staaten
- Mehrsprachige Eheurkunde (diese gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören.
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem Register.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Eheleute, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
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- Adelzhausen
- Augsburg
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- Eurasburg
- Gemeindeverband Aindling (VGem) (Kreis Aichach-Friedberg, Bayern)
- Gemeindeverband Altenstadt (VGem) (Kreis Neu-Ulm, Bayern)
- Gemeindeverband Argental (VGem) (Kreis Lindau (Bodensee), Bayern)
- Gemeindeverband Bad Grönenbach (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Biessenhofen (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Boos (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Buch (VGem) (Kreis Neu-Ulm, Bayern)
- Gemeindeverband Buchloe (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Dirlewang (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Eggenthal (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Erkheim (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Gessertshausen (VGem) (Kreis Augsburg, Bayern)
- Gemeindeverband Großaitingen (VGem) (Kreis Augsburg, Bayern)
- Gemeindeverband Gundelfingen a.d.Donau (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Haldenwang (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Höchstädt a.d.Donau (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Holzheim (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Hörnergruppe (VGem) (Kreis Oberallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Ichenhausen (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Illerwinkel (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Kirchheim i.Schw. (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Kötz (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Krumbach (Schwaben) (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Kühbach (VGem) (Kreis Aichach-Friedberg, Bayern)
- Gemeindeverband Lechfeld (VGem) (Kreis Augsburg, Bayern)
- Gemeindeverband Memmingerberg (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Mering (VGem) (Kreis Aichach-Friedberg, Bayern)
- Gemeindeverband Monheim (VGem) (Kreis Donau-Ries, Bayern)
- Gemeindeverband Nordendorf (VGem) (Kreis Augsburg, Bayern)
- Gemeindeverband Obergünzburg (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Oettingen i.Bay. (VGem) (Kreis Donau-Ries, Bayern)
- Gemeindeverband Offingen (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Pfaffenhausen (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Pfaffenhofen a.d.Roth (VGem) (Kreis Neu-Ulm, Bayern)
- Gemeindeverband Pforzen (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Pöttmes (VGem) (Kreis Aichach-Friedberg, Bayern)
- Gemeindeverband Ries (VGem) (Kreis Donau-Ries, Bayern)
- Gemeindeverband Roßhaupten (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Seeg (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Sigmarszell (VGem) (Kreis Lindau (Bodensee), Bayern)
- Gemeindeverband Stauden (VGem) (Kreis Augsburg, Bayern)
- Gemeindeverband Stiefenhofen (VGem) (Kreis Lindau (Bodensee), Bayern)
- Gemeindeverband Stötten a.Auerberg (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Syrgenstein (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Thannhausen (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Gemeindeverband Türkheim (VGem) (Kreis Unterallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Unterthingau (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Wallerstein (VGem) (Kreis Donau-Ries, Bayern)
- Gemeindeverband Welden (VGem) (Kreis Augsburg, Bayern)
- Gemeindeverband Wemding (VGem) (Kreis Donau-Ries, Bayern)
- Gemeindeverband Wertingen (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Westendorf (VGem) (Kreis Ostallgäu, Bayern)
- Gemeindeverband Wittislingen (VGem) (Kreis Dillingen a.d.Donau, Bayern)
- Gemeindeverband Ziemetshausen (VGem) (Kreis Günzburg, Bayern)
- Kaufbeuren
- Kempten (Allgäu)
- Memmingen
- Obergriesbach
- Sielenbach
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Schwaben (Bayern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- bei persönlichem Erscheinen: Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: eine Kopie)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Reisepass und
- den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel: einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind folgende Personen über 16 Jahre:
- Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
- Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder)
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (z. B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder einen vollstreckbaren Titel)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen die Eheurkunde bei dem Standesamt der Eheschließung beantragen.
Persönliche Beantragung:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Schriftliche Beantragung:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Eheschließung und gegebenenfalls Umwandlung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse oder eine Gebührenbefreiung.
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld beim Standesamt.
Elektronische Beantragung:
- Rufen Sie, soweit vorhanden, das Online-Verfahren des Standesamtes auf.
- Authentifizieren sich ggf. mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
- Erfassen Sie die erforderlichen Daten und laden ggf. erforderliche Unterlagen hoch.
- Reichen den Online-Antrag ein.
Fristen
Eheurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu einer Frist von 80 Jahren aus den Eheregistern nach der Beurkundung in den Registern bei den Standesämtern erteilt werden. In anderen Fällen ist das Archiv der Kommune zuständig, zu dem das Standesamt gehört.
Bearbeitungsdauer
Kosten
- Gebühr für eine Eheurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
- Gebühr für eine mehrsprachige Eheurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.08.2024
Stichwörter
Abschrift Eheurkunde, Ausdruck Eheurkunde, Ausstellung einer Eheurkunde, beglaubigte Abschrift, Beurkundung, Ehe, Eheregister, Eheurkunde, Eheurkunde beantragen, Eheurkunde bestellen, Heirat, Heiratsurkunde, Hochzeit, internationale Eheurkunde, Partnerschaftsurkunde, Personenstandsbescheinigungen, Personenstandsrecht, Personenstandsregister, Standesamtsangelenheiten, Trauung, Urkunde beantragen, Urkunde bestellen, Urkunde Standesamt, Vermählung