Wirtschaftsgüter und Rechte; Beantragung der Zulassung zum Börsenhandel
Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.
Beschreibung
An einer Börse nach § 23 Börsengesetz (BörsG) handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate.
Diese Güter und Rechte werden an keiner bayerischen Börse gehandelt. Sie werden in Deutschland nur an der Leipziger Energiebörse (European Energy Exchange - EEX) und der European Exchange (Eurex) Terminbörse in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.
Ansprechpartner
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Voraussetzungen
Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
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Fristen
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Kosten
Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.09.2024