• Schwabach (Bayern)
Zulassung von Wirtschaftsgütern und Rechten Erteilung

Wirtschaftsgüter und Rechte; Beantragung der Zulassung zum Börsenhandel

Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.

Beschreibung

An einer Börse nach § 23 Börsengesetz (BörsG) handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate.

Diese Güter und Rechte werden an keiner bayerischen Börse gehandelt. Sie werden in Deutschland nur an der Leipziger Energiebörse (European Energy Exchange - EEX) und der European Exchange (Eurex) Terminbörse in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

Ansprechpartner

Deutsche Börse AG

Adresse

Hausanschrift

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60485 Frankfurt am Main

Postanschrift

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60485 Frankfurt am Main

Kontakt

E-Mail: info@deutsche-boerse.com

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8228206712512Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 69 211-0

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Voraussetzungen

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

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Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Fristen

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Kosten

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 03.09.2024

Sprachversion

Deutsch

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Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English