Medizinische Rehabilitationsleistungen für krankenversicherte Mütter und Väter Bewilligung
    99134024017000

    Medizinische Rehabilitationsleistungen; Beantragung einer Kostenübernahme für Mütter und Väter

    Mütter und Väter haben unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber ihrer Krankenkasse Anspruch auf eine medizinische Rehabilitationsleistung – allein oder mit Kind(ern) in Form von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen.

    Beschreibung

    Eine medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter ist eine stationäre medizinische Behandlung für Mütter und Väter, die aufgrund ihrer familiären Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Es besteht die Möglichkeit zur Mitaufnahme des Kindes, wenn dadurch der Erfolg der Maßnahme nicht gefährdet wird. Die Möglichkeit zur Mitaufnahme besteht in der Regel für Kinder bis 12 Jahre, in besonderen Fällen bis 14 Jahre. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.

    Besteht für ein Kind/mehrere Kinder ein eigener Behandlungsbedarf ist zu prüfen, ob eine sachgerechte Behandlung des mitaufzunehmenden Kindes in der Einrichtung gewährleistet werden kann.

    Die Maßnahme wird in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung durchgeführt. Dort wohnen Sie auch während der Behandlung, die auf die Bedürfnisse der Mütter und Väter aufgrund ihrer individuellen Belastungssituation ausgerichtet ist.

    Die Einrichtung wird von Ihrer Krankenkasse ausgewählt, die dabei aber soweit wie möglich Ihre Wünsche zu beachten hat.

    Die Maßnahmen für Mütter/Väter bzw. die Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen dauern in der Regel drei Wochen. Sie können frühestens nach Ablauf von vier Jahren wiederholt werden. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann eine Verlängerung oder eine erneute Leistung beantragt werden.

    Ansprechpartner

    Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9751061520106Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Die Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme – allein oder mit Kind(ern) – muss von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme – allein oder mit Kind(ern) – bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

    Der Antrag und die ärztliche Verordnung müssen geprüft und von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei Bedarf werden sie auch vom Medizinischen Dienst geprüft.

    Fristen

    Eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter kann in der Regel nur alle 4 Jahre beantragt werden, es sei denn, eine vorzeitige Maßnahme ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.

    Bearbeitungsdauer

    Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig zu entscheiden: 

    • spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang
      oder
    • wenn eine gutachterliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes, eingeholt wird, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Gutachtens.

    Kosten

    Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zahlen je Kalendertag 10,00 EUR an die Einrichtung, die die Zahlungen an die Krankenkasse weiterleitet.

    Zuzahlungen sind nur bis zur individuellen Belastungsgrenze (2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt bzw. bei chronisch Kranken 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) zu leisten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 26.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English