Pflegebedarfsermittlung; Übermittlung von Daten

    Um den Bedarf an vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zu ermitteln, werden Erhebungen durchgeführt. Dabei wird der Bestand an Pflegeangeboten festgestellt und der Bedarf für die Zukunft ermittelt.

    Beschreibung

    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen, im Benehmen mit den Gemeinden, den örtlichen und regionalen Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassen, den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und den Trägern der Pflegeeinrichtungen festzustellen.

    Die kommunale Bedarfsermittlung bezieht sich bei

    • ambulanten Einrichtungen auf die Versorgung durch Pflegedienste in den Bereichen der Altenpflege und der Pflege der ambulanten Behindertenhilfe, sofern es sich um kleinräumig organisierte, regionale Pflegedienste für behinderte Menschen handelt;
    • teilstationären Einrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege, auf die Versorgung in den Bereichen der Altenpflege
    • vollstationären Einrichtungen auf den Bereich der Altenpflege.

    Die zuständigen Behörden haben die Pflicht darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte ambulante, vollstationäre und teilstationäre Einrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach vorstehender Differenzierung rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. 

    Die Bedarfsermittlung ist Bestandteil des integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, das nach dem Grundsatz ambulant vor stationär die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen umfasst. Dabei wird der Bestand an ambulanten und stationären Pflegeangeboten festgestellt und der Bedarf für die Zukunft ermittelt.

    Zur Unterstützung bei ihrer Pflegebedarfsplanung nach Art. 69 Abs. 1 AGSG steht den bayerischen Kommunen eine Handlungsleitlinie zur Bedarfsplanung in der Langzeitpflege zur Verfügung. Die Handlungsleitlinie richtet sich mit Empfehlungen zur Bedarfsermittlung im Rahmen eines bayernweit einheitlichen Basismodells an Sozialplanerinnen und Sozialplaner.

    Das Basismodell soll den Kommunen einen Weg als Einstieg in die Bedarfsermittlung in der Langzeitpflege aufzeigen. Es definiert einen einheitlichen Mindestdatensatz zur Bedarfsermittlung. Neben dem Basismodell stellt die Bewertung der Ergebnisse unter Berücksichtigung der regional individuellen Gegebenheiten eine weitere Empfehlung an die Sozialplanerinnen und Sozialplaner vor Ort dar.

    Um eine angemessene pflegerische Versorgungsstruktur in den Kommunen gestalten zu können, bedarf es einer verlässlichen Datengrundlage. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat vom IGES Institut ein Pflegegutachten erarbeiten lassen, dass die aktuelle Pflegesituation im häuslichen, vollstationären und teilstationären Bereich in Bayern abbildet und Prognosen zur weiteren Entwicklung bis 2050 enthält. Im Datenportal „Pflegebedarf 2050“ stehen die Inhalte des Gutachtens in digitaler Form zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Miesbach (LRA MB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenheimer Str. 1 - 3

    83714 Miesbach

    Postfachadresse

    Postfach 303

    83711 Miesbach

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Öffnungszeiten und Corona-Schutzvorkehrungen am Landratsamt Miesbach

    Um Mitarbeiter und Kunden vor einer möglichen Virus-Übertragung zu schützen, hat das Landratsamt Schutzvorkehrungen getroffen. Persönliche Termine sind wieder in allen Bereichen möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die zuständigen Mitarbeiter holen die Kunden an der Eingangstür des jeweiligen Hauses ab. Kunden können auch am Haupteingang (Haus A gegenüber des Zulassungsstellen-Parkplatzes an der Rosenheimer Straße) klingeln und werden dann über den Bürgerservice zum zuständigen Mitarbeiter gelotst. Die Eingangstüren bleiben zur Kontrolle der Besucherströme noch verschlossen. In den öffentlichen Bereichen des Landratsamtes (Gänge, Treppen etc.) muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch beim persönlichen Gespräch muss der Mindestabstand beachtet werden, sonst muss auch hier der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

    Der Bürgerservice ist telefonisch durchgehend erreichbar

    Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
    Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Termine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich über 08025 704 2320, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online.

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Vorsprache kann nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 08025 704 2330 erfolgen.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=75331406415Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75331406415Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8025 704-0

    Fax: +49 8025 704-77040

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Handlungsleitlinie richtet sich an Sozialplanerinnen und Sozialplaner in den Kommunen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 09.07.2024

    Stichwörter

    Ambulante Pflegedienste, Kommunalbefragung, Kommunale Pflegeplanung, Pflegebedarfsermittlung, Seniorenbefragung, Seniorenhilfeplanung, Seniorenpolitisches Gesamtkonzept, stationäre Dauerpflegeeinrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Tagespflege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English