Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen oder Bezirksschornsteinfeger können einen Antrag auf Aufhebung ihrer Bestellung stellen.
Beschreibung
Sie möchten Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufgeben? Dafür müssen Sie bei Ihrer Bestellungsbehörde beantragen, dass Ihre Bestellung aufgehoben wird.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
Nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen bzw. Bezirksschornsteinfeger können beantragen, ihre eigene Bestellung vor Ablauf der Befristung von der Bestellungsbehörde aufheben zu lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger freiwillig aufgeben möchten, müssen Sie den entsprechenden Verwaltungsakt, also Ihren Bestellungsbescheid, durch die zuständige Bestellungsbehörde aufheben lassen.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Stellen Sie Ihren Aufhebungsantrag – schriftlich oder elektronisch (siehe unter "Online-Verfahren") – bei Ihrer Bestellungsbehörde.
- Diese wird den Antrag bearbeiten und sich bei Bedarf mit Ihnen zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise abstimmen.
- Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird sie einen kostenpflichtigen Bescheid ausfertigen, der Ihre Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger aufhebt.
Die Aufhebung der Bestellung wird aufgrund gesetzlicher Vorgabe dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Führung des Schornsteinfegerregisters mitgeteilt.
Fristen
Nach Möglichkeit 3 Monate vor dem gewünschten Aufhebungstermin
Kosten
Gebühren: 20 bis 1.000 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Wollen Sie die gesamte Tätigkeit als Schornsteinfegerin oder Schornsteinfeger aufgeben, können Sie anschließend die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und gegebenenfalls Ihr Gewerbe abmelden.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 16.10.2024
Stichwörter
Bestellung aufgeben, Bestellung wechseln, Bezirk, Bezirkskaminkehrermeister, Bezirksschornsteinfegermeister, Gewerbebetrieb aufgeben, Handwerk beenden, Kehrbezirk