Umsatzsteuerheft; Beantragung
Unternehmern, die ein Reisegewerbe betreiben, müssen ein Umsatzsteuerheft vor Beginn der Tätigkeit bei dem zuständigen Finanzamt beantragen.
Beschreibung
Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegewerbe (ambulantes Gewerbe) nach § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.
Die Ausstellung des Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit bei dem zuständigen Finanzamt zu beantragen.
Ansprechpartner
Finanzamt Nürnberg-Nord (FA N N)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
90340 Nürnberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen entnehmen Sie bitte der öffiziellen Internetseite des Finanzamtes Nürnberg-Nord unter https://www.finanzamt.bayern.de/Nuernberg-Nord/
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Nuernberg-Nord/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/46665640221Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 3998-0
Internet
Finanzamt Nürnberg-Süd (FA N S)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
90339 Nürnberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Nuernberg-Sued/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80221194221Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 248-0
Internet
Zentralfinanzamt Nürnberg (ZFA N)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Thomas-Mann-Str. 50
90471 Nürnberg
Kontakt
Sonstiges: https://www.zentralfinanzamt-nuernberg.de/kontakt/elektronischer-kontaktSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/13776748222Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 5393-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
- Reisegewerbekarte, falls vorhanden
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Deutschland
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.
Kosten
Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt für Unternehmer, die:
- eine gewerbliche Niederlassung im Inland betreiben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder
- ihre Umsätze nach den Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteuert werden oder
- mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
- gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen bzw. freiwillig Bücher führen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 27.12.2023
Stichwörter
ambulantes Gewerbe, Aufzeichnungspflicht, Finanzamt, Gewerbeausübung, Grundaufzeichnung, Reisegewerbekarte