Förderung für kommunale Gebäude in Holzbauweise Bewilligung / Förderung für kommunale Gebäude in Holzbauweise Auszahlung
    99148282017000, 99148282079000

    Holzbauförderprogramm; Beantragung einer Förderung für Holzbaumaßnahmen

    Mit der BayFHolz unterstützt der Freistaat Bauvorhaben in Holzbauweise zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden. Die Richtlinie läuft bis 31. Dezember 2026. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

    Beschreibung

    Zweck

    Ziel der Förderung ist es, durch eine vermehrte Verwendung von Bauelementen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen endliche Ressourcen zu schonen und mit der Speicherung von CO2 einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz im Bausektor zu leisten.

    Gegenstand

    Förderfähig ist die gespeicherte Kohlenstoffmenge im Rahmen folgender Baumaßnahmen im Freistaat Bayern:

    • Neubau, Erweiterung und Aufstockung von Gebäuden für Zwecke kommunaler Gebietskörperschaften in Holzbauweise (Gebäude für öffentliche Zwecke wie Verwaltungsgebäude, Gebäude für die soziale Infrastruktur wie z.B. Pflegeheime, Behindertenheime, Schulen und Kindertagesstätten)
    • Neubau, Erweiterung und Aufstockung von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise 

    Der Neubau und die Erweiterung ist dabei mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 300 m2 und die Aufstockung mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 100 m2 zu planen.

    Art und Höhe

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
    Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

    Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss ohne Rechtsanspruch und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Zuwendungshöhe beträgt 500 Euro je Tonne gespeichertem CO2.

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - WohnungswesenReg UFr

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9
    97070 Würzburg

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    Postanschrift

    Postfach
    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2870639499298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Holzbauweise im Sinn der Richtlinie ist die Verwendung von Holz in wesentlichen Konstruktionselementen von Gebäuden. Hierzu muss mindestens die Gebäudehülle (Außenwand) in Holzbauweise umgesetzt sein sowie zwei weitere wesentliche Bauteile in Holzbauweise umgesetzt sein, wie insbesondere: die hölzerne Dachkonstruktion, Deckenkonstruktionen aus Holz beziehungsweise Holz-Verbund-Strukturen, Innenwände in Holzbauweise, Treppen (Gesamtkonstruktion), Balkone (Gesamtkonstruktion).
    • Für den Einsatz nachwachsender, kohlenstoffspeichernder Baustoffe muss ein Nachweis erbracht werden. Dieser erfolgt über das Berechnungstool CO2-Tool mit dem die verbaute Menge an nachwachsenden Rohstoffen und die damit verbundene Speichermenge an CO2 ermittelt wird.
    • Die förderfähigen Baustoffe müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, Marktreife besitzen und für die jeweilige Baumaßnahme und die zur Anwendung kommende Bauweise geeignet sein. Zudem ist eine Verwendung von Rohstoffen aus nachhaltiger Produktion bzw. Bewirtschaftung Voraussetzung.

    Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, auch in  kommunaler Zusammenarbeit in Form von Zweckvereinbarungen und  Zweckverbänden sowie natürliche Personen und juristische Personen des  öffentlichen und privaten Rechts sowie Gesellschaften und andere  Personenvereinigungen des privaten Rechts für Maßnahmen nach Nr. 2.2 der  Richtlinien sowie für Pflegeheime, Behindertenheime, Schulen und  Kindertagesstätten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Eine Antragstellung für neue Vorhaben ist nicht mehr möglich. 

    Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist durch einen einfachen Verwendungsnachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen.

    Dem Verwendungsnachweis ist eine Aufstellung über alle verbauten Produkte aus Holz beziehungsweise aus nachwachsenden Rohstoffen vorzulegen. Diesem sind insbesondere das "CO2-Tool" über die Art und Menge der tatsächlich verbauten Hölzer, Holzwerkstoffe und nachwachsenden Rohstoffe beizufügen.

    Fristen

    Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

    Kosten

    Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beträge unter 25.000 Euro pro Baumaßnahme werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). Die maximale Gesamtzuwendung beläuft sich auf 200.000 Euro je Baumaßnahme (Förderhöchstgrenze).

    Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist durch einen einfachen  Verwendungsnachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der  Maßnahme nach Muster 4 zu Art. 44 BayHO vorzulegen.

    Dokumente

    • Erforderliche Unterlage/n

      Es sind keine Unterlagen beizubringen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 23.01.2026

    Stichwörter

    BayFHolz, Holz, Holzbau, Holzbauförderprogramm, Holzbauförderung, Holzbauzuschuss, Klimaplus, Klimazuschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English