Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr; Beantragung einer Fahrerbescheinigung
Beschreibung
Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt.
Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erfolgt.
Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden.
Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzubewahren.
Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen der Gemeinschaftslizenz
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen der GemeinschaftslizenzSie können eine Fahrerbescheinigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Rahmen der Gemeinschaftslizenz online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Schweinfurt - Straßenverkehrsbehörde (31.1) (LRA SW)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: strassenverkehrsamt@lrasw.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6019323952499Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9721 55-0
Fax: +49 9721 55-337
erforderliche Unterlagen
- Gemeinschaftslizenz des antragstellenden Unternehmens
- folgende Unterlagen des Fahrpersonals als Kopie:
- Führerschein
- Reisepass
- Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitserlaubnis
- Sozialversicherungsausweis
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 31.07.2024
Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Schweinfurt am 22.10.2024